Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzbestimmungen

Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Workethic Werbeagentur (nachfolgend "Auftragnehmer" genannt) und dem Auftraggeber, sofern im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

1.2. Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Vertragsgegenstand

2.1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Werbung und Marketing, insbesondere:

2.1.1. Beratung und Planung von Marketingmaßnahmen

2.1.2. Erstellung von Werbekampagnen und -materialien

2.1.3. Durchführung von Marktforschung und -analyse

2.1.4. Suchmaschinenoptimierung und -marketing

2.1.5. Social-Media-Marketing

2.1.6. Webdesign und -entwicklung

2.1.7. Content-Erstellung und -Marketing

2.2. Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder der Auftragsbestätigung.

Angebot und Vertragsschluss

3.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

3.2. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Auftraggeber und dessen Bestätigung durch den Auftragnehmer zustande.

3.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Angebot innerhalb von 14 Tagen nach Eingang anzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Annahme, gilt das Angebot als abgelehnt.

Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1. Die Vergütung richtet sich nach dem zwischen den Parteien vereinbarten Vertrag oder der Auftragsbestätigung.

4.2. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.3. Die Vergütung ist binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

4.4. Der Auftraggeber gerät ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet.

4.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.

Pflichten des Auftragnehmers

5.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen.

5.2 Der Kunde ist zur vollständigen Bezahlung der Vergütung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum verpflichtet. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

5.3 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Workethic Werbeagentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.

5.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

5.5 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist ausgeschlossen, soweit es auf Ansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen beruht.

5.6 Die Vergütung umfasst nicht die Kosten für Dritte, insbesondere für externe Dienstleister, wie beispielsweise Hosting-Anbieter oder Grafiker. Solche Kosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

5.7 Die Rechnungsstellung erfolgt nach Fertigstellung des Projekts und wird dem Kunden per E-Mail oder postalisch zugestellt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

5.8 Der Kunde gerät automatisch in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung begleicht. In diesem Fall ist Workethic berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

5.9 Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis.

5.10 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist Workethic zudem berechtigt, die weitere Erbringung der vertraglichen Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Betrags einzustellen.

5.11 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegenüber Forderungen von Workethic aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

5.12 Workethic behält sich das Eigentum an allen im Rahmen des Projekts gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Betrags vor. Der Kunde ist verpflichtet, Workethic unverzüglich von einer Pfändung oder einer sonstigen Beeinträchtigung des Eigentumsrechts an den Produkten zu unterrichten.

5.13 Ist der Kunde mit der Bezahlung des geschuldeten Betrags im Verzug, ist Workethic berechtigt, die Herausgabe der Produkte zu verlangen oder die Einräumung eines entsprechenden dinglichen Nutzungsrechts zu widerrufen. Dies gilt auch, wenn der Kunde insolvent wird oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

5.14 Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Auftraggebers beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern nicht gesetzlich längere Fristen vorgesehen sind.

5.15 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.

5.16 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.