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1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Workethic Werbeagentur (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.

1.2 Abweichende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Werbung und Marketing, insbesondere:

  • 2.1.1 Beratung und Planung von Marketingmaßnahmen
  • 2.1.2 Erstellung von Werbekampagnen und -materialien
  • 2.1.3 Durchführung von Marktforschung und -analyse
  • 2.1.4 Suchmaschinenoptimierung und -marketing
  • 2.1.5 Social-Media-Marketing
  • 2.1.6 Webdesign und -entwicklung
  • 2.1.7 Content-Erstellung und -Marketing

2.2 Die konkreten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder der Auftragsbestätigung.

3. Angebot und Vertragsschluss

3.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3.2 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber und dessen Bestätigung durch den Auftragnehmer zustande.

3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, das Angebot innerhalb von 14 Tagen nach Eingang anzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Annahme, gilt das Angebot als abgelehnt.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Vertrag oder der Auftragsbestätigung.

4.2 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.3 Die Vergütung ist binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

4.4 Der Auftraggeber gerät ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet.

4.5 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen.

5. Pflichten des Auftragnehmers und des Auftraggebers

5.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen.

5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vergütung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum vollständig zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

5.3 Bei Zahlungsverzug ist die Workethic Werbeagentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.

5.4 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

5.5 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, soweit es auf Ansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen beruht.

5.6 Die Vergütung umfasst nicht die Kosten für Dritte, insbesondere für externe Dienstleister wie Hosting-Anbieter oder Grafiker. Solche Kosten werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

5.7 Die Rechnungsstellung erfolgt nach Fertigstellung des Projekts und wird dem Auftraggeber per E-Mail oder postalisch zugestellt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

5.8 Der Auftraggeber gerät automatisch in Verzug, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung begleicht. In diesem Fall ist die Workethic Werbeagentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

5.9 Ein Zurückbehaltungsrecht des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis.

5.10 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Workethic Werbeagentur zudem berechtigt, die weitere Erbringung der vertraglichen Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Betrags einzustellen.

5.11 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegenüber Forderungen der Workethic Werbeagentur aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Auftraggebers sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

5.12 Die Workethic Werbeagentur behält sich das Eigentum an allen im Rahmen des Projekts gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Betrags vor. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Workethic Werbeagentur unverzüglich von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung des Eigentumsrechts an den Produkten zu unterrichten.

5.13 Im Falle des Zahlungsverzugs des Auftraggebers ist die Workethic Werbeagentur berechtigt, die Herausgabe der Produkte zu verlangen oder die Einräumung eines entsprechenden dinglichen Nutzungsrechts zu widerrufen. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber insolvent wird oder über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird.

5.14 Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Auftraggebers beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern nicht gesetzlich längere Fristen vorgesehen sind.

5.15 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt für den Fall, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält.

5.16 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

 

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